Satzung

Die Traditionsgemeinschaft Jagdgeschwader "Richthofen" wurde gegründet, um aktiven Soldaten/Soldatinnen und Zivilbediensteten sowie Ehemaligen der Geschwader "Richthofen" die Möglichkeit zu geben, sich in dieser Gemeinschaft zusammenzuschließen, die Tradition der Geschwader "Richthofen" aufrechtzuerhalten und die Kontakte untereinander zu pflegen und zu vertiefen. Zusammenkünfte am jeweiligen Standort der Geschwader "Richthofen" oder an anderen Orten sollen hierzu beitragen.

Die Gemeinschaft unterstützt die bei dem Geschwader "Richthofen" eingerichtete militärgeschichtliche Sammlung, in der die Geschichte der Geschwader "Richthofen" dokumentiert und zugänglich gemacht wird.

​​​​​​​§ 1 Name

Die Gemeinschaft führt den Namen: Traditionsgemeinschaft Jagdgeschwader "Richthofen".

§ 2 Zweck

Zweck der Gemeinschaft ist, die Kameradschaft unter den aktiven und ehemaligen Angehörigen der Geschwader "Richthofen" zu fördern und eine zeitgemäße Tradition zu pflegen.

Sie unterstützt den Verband in allen Fragen der Traditionspflege.

§ 3 Rechtsform, Sitz und Gerichtsstand

Die Gemeinschaft hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins.

Sitz ist: Isumser Straße 20a, 26409 Wittmund

Gerichtsstand ist: 26409 Wittmund/Ostfriesland

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche Mitglieder. 

Mitglied kann werden:

• wer als Soldat/Soldatin oder Zivilbedienstete/r sowie Ehemalige/r den Geschwadern "Richthofen" angehört oder angehört hat, 
• wer als Hinterbliebene/r eines Mitgliedes den Wunsch äußert, die Mitgliedschaft des/der Verstorbenen fortzusetzen. 
• wer die in der Präambel und in § 2 gesetzten Ziele der Gemeinschaft vorbehaltlos anerkennt und gewillt ist, sie zu fördern. 

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 
• schriftlichen/webbasierten Antrag 
• der Zustimmung des Vorstandes. 

Die Mitgliedschaft endet 
• durch freiwilligen Austritt, dessen Erklärung schriftlich zu erfolgen hat, 
• durch Tod, 
• durch Ausschluss. 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. 
Er ist jährlich zu Jahresbeginn im Voraus, spätestens bis 15. Februar zu entrichten. 

§ 6 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder

Alle Mitglieder erhalten mit Beginn der Mitgliedschaft eine Anstecknadel. 

Alle Mitglieder sind verpflichtet: 

• Beiträge pünktlich zu entrichten 
• Änderungen der Postanschrift, der Emailadresse und der Bankverbindung unverzüglich dem Geschäftsführer mitzuteilen 

Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in der Mitgliederkartei gespeichert werden. 

Der Vorstand informiert die Mitglieder über vereinsrelevante Angelegenheiten mittels Newsletter, Website oder per E-Mail. Dieses schließt die Einladungen zur Mitgliederversammlung ein.

§ 7 Organe der Gemeinschaft

Organe der Traditionsgemeinschaft Jagdgeschwader "Richthofen" sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

Die Leitung der Gemeinschaft obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand. 

Wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder. 

Der Geschäftsführende Vorstand wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegt die Durchführung aller Aufgaben, die sich aus dem Zweck der Gemeinschaft und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben. 

Er besteht aus:
• dem 1. Vorsitzenden
• dem 2. Vorsitzenden 
• dem Geschäftsführer

Zur Unterstützung wählt der Vorstand einen Erweiterten Vorstand.

Jedes Vorstandsmitglied (geschäftsführend und erweitert) hat Stimmrecht und ist einzeln 
vertretungsberechtigt.

Weiteres regelt die Geschäftsordnung.
 

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Ordentlichen Mitgliederversammlungen finden jedes Jahr statt. Diese Mitgliederversammlung wählt den Geschäftsführenden Vorstand.

Die Außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen. 

Stimmberechtigt sind nur die in der Versammlung anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Protokolle werden vom Schriftführer erstellt und auf der Website gepostet. 

Alle Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und 
unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen einzuberufen. 

§ 10 Vermögen

Das Vermögen wird durch den Geschäftsführer und den Kassenwart verwaltet. 

Im Falle der Auflösung der Gemeinschaft wird das nach Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen für gemeinnützige Zwecke entsprechender Einrichtungen im Landkreis Wittmund verwendet. 

§ 11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Kassenprüfer

Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
Aufgabe der Kassenprüfer ist die Überprüfung der Kontoführung des Vereins. 

§ 13 Satzungsänderungen und Auflösungen

Satzungsänderung und Auflösung der Gemeinschaft können nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. 

Werden bei der Auflösung der Gemeinschaft keine besonderen Liquidatoren bestellt, so sind der Vorsitzende und seine Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 

§ 14 Geschäftsordnung

Der Vorstand der Traditionsgemeinschaft gibt sich zum Wohle des Vereins eine Geschäftsordnung. 

Die Geschäftsordnung regelt die Interna des Vereins. Sie ist ebenso bindend wie die Satzung. 
Zuständig für die Regelungen der Interna des Vereins ist der Vorstand.

§ 15 Inkrafttreten

Die Satzung ist am 18.04.1998 in Kraft getreten. Sie wurde allen Mitgliedern mit der Richthofen-Info zur Kenntnis gebracht. 

1. Änderung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.05.2000 
2. Änderung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.04.2001 
3. Änderung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.04.2007 
4. Änderung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.09.2022 
5. Änderung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2024
6. Änderung gem. Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 27.01.2025

Hinweis für Mitglieder:

Die aktuelle Geschäftsordnung findet sich unter:

Mitgliederbereich/Info des Vorstandes/Geschäftsordnung